NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Beitragsordnung der Turn- und Sportgemeinde Ehingen 1848 e.V.

 

1.      Die Beitragsordnung, gültig ab dem 18.06.2020, regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie bezieht sich auf die Satzung und ist Bestandteil der Beitrittserklärung.


2.     Die festgesetzten neuen Beiträge treten rückwirkend zum 01. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.


3.     Die jeweils gültigen Beitragssätze sind in einem Aushang bei der Geschäftsstelle ersichtlich. In Härtefällen entscheidet der Vorsitzende, bei Verhinderung der Stellvertreter. Sind beide verhindert, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes.


4.    Der jährliche Mitglieder-Grundbeitrag an den Verein beträgt ab dem 01.01.2024:

 

Erwachsene ab 18 Jahren 85,00 €

 Ehepaar / eingetragene Lebenspartnerschaft auf Antrag 106,00 €

Familienbeitrag auf Antrag 122,00 €

Kinder, Schüler, Jugendliche 37,00 €

Studenten, Azubi, FSJ, BuFDi, Schüler über 18 48,00 €

Rentner/Ruheständler und Behinderte* auf Antrag 53,00 €

Rentner-/Ruhestandsehepaar auf Antrag 74,00 €

Fördernde Mitglieder 37,00 €

Fördernde Ehepaare 53,00 €

Ehrenmitglieder 0,00 €

Familienangehörige 0,00 €

Herzsportgruppe 43,00 €

KiSS 0,00 €

 

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.04.2023 erfolgt ab dem Beitragseinzug von 2024 an eine Anpassung der Beiträge entsprechend dem Lebenshaltungsindex BW / 2024 + 6,3%. Dabei werden die Beiträge jeweils auf den vollen Euro-Betrag aufgerundet.

*mit Schwerbehindertenausweis mind. 50 % (Nachweis erforderlich)

 

5.     Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle vorzulegen.

 

6.     Von Mitgliedern, die den vergünstigten Beitragssatz (für Studenten, Azubis, FSJ- ler, BuFDis, Schüler über 18 Jahren, oder diesem Personenkreis gleichgestellte Mitglieder der TSG Ehingen) in Anspruch nehmen, ist ein gültiger Nachweis/Bescheinigung in Kopie einzureichen. Eine Vorlage des Nachweises oder der Bescheinigung ist jedes Jahr vor Beitragseinzug unaufgefordert zu


erbringen. Ansonsten entfällt die Vergünstigung. Erfolgt die Vorlage nach Aufforderung, können Mahn- und Portogebühren zum Beitrag hinzugerechnet werden. Der vergünstigte Beitragssatz greift ab dem Datum der Vorlage!

 

7.     Eine Familienmitgliedschaft, oder eine elterliche Gemeinschaft, besteht aus mindestens drei Personen. Zu einer Familie zählen beide Elternteile sowie alle Kinder bis 18 Jahre, wohnhaft im gleichen Haushalt wie die Eltern. Weicht die Zusammensetzung der Familie von dieser Regel ab (z.B. Alleinerziehende mit drei Kindern) erfolgt eine Entscheidung wie unter 3. vorgesehen. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden automatisch auf eine Einzelmitgliedschaft (Vollzahler) umgestellt. Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung.

 

8.     In dem Mitgliedergrundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.

 

9.     Der Einzug des Mitgliedergrundbeitrages erfolgt durch Abbuchung mit dem Sepa-Lastschrift-Verfahren über EDV im Mai jeden Jahres.

Beitragskonten des Vereins sind:


Donau-Iller Bank eG

IBAN: DE72 6309 1010 0601 1150 07

BIC: GENODES1EHI


Sparkasse Ehingen

IBAN: DE29 6305 0000 0009 3082 46

BIC: SOLADES1ULM

 

10.  Kann der Beitragseinzug über das Lastschriftverfahren nicht durchgeführt werden, werden bei einer Reklamation, neben den Mitgliedsbeiträgen, zusätzlich die Gebühren der Banken für die Rücklastschrift, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro und ggf. Portokosten durch den Verein eingefordert und sind zu bezahlen.

 

11.  Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. Mai jeden Jahres auf eines der oben genannten Beitragskonten. Zur Deckung des Mehraufwandes gegenüber dem Lastschrifteinzug und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 2,00 Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro und ggf. Portogebühren erhoben.

 

12.  Bei Vereinseintritt bis 30.06. ist der volle Mitglieder-Grundbeitrag und ab 01.07. der halbe Mitglieder-Grundbeitrag zu entrichten.

 

13.  Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle, laut Satzung, bis zum 1. Oktober schriftlich erklärt werden.

 

14.  Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

 

15.  Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach § 3 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz Grundverordnung (EU- DSGVO) gespeichert.